1. Allgemeines

Birsig-Kids Verein Kindertagesstätte ist konfessionell und politisch unabhängig, verfügt über eine Bewilligung des Erziehungsdepartementes Basel-Stadt und ist im Handelsregister eingetragen.

Dieses Reglement basiert auf den Vorgaben des Tagesbetreuungsgesetzes und der Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung des Kantons Basel-Stadt.

  1. Öffnungszeiten und Betriebsferien

Montag – Freitag: 07:00 – 19:00 Uhr ausser an gesetzlichen Feiertagen.

Die Kindertagesstätte ist während zwei Wochen in den Sommerferien, einer Woche in den Weihnachtsferien und ausgewählten Brückentagen geschlossen. Die genauen Daten werden zu Beginn eines jeden Jahres durch Aushang in der Kindertagesstätte festgelegt.

  1. Anmeldung

Für die Anmeldung eines Kindes ist ein obligatorisches Vorstellungsgespräch zwischen Eltern/Sorgerechtsberechtigten und der pädagogischen Leitung erforderlich.

Während des Vorstellungsgesprächs wird auch der geplante Eintrittstermin und die Eingewöhnungszeit festgelegt. Die Eingewöhnungszeit, in der Regel 4 Wochen, wird zum regulären Betreuungssatz verrechnet.

  1. Beendigung des Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf das Monatsende erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Bei vorzeitigem Austritt durch die Eltern sind dennoch die gesamten Monatsbeiträge bis Vertragsende geschuldet.

  1. Vereinsmitgliedschaft

Für Anmeldungen ab dem 2. August 2022: Mit der Anmeldung werden die Eltern / Sorgerechtsberechtigten automatisch auch passives Vereinsmitglied. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 20 für jedes Schuljahr. Mit der Abmeldung des Kindes von der Kindertagesstätte wird auch die passive Vereinsmitgliedschaft automatisch zum Ende des Schuljahres beendet.

  1. Betreuungsmodule

Entsprechend des individuellen Betreuungsbedarfs können die Betreuungsmodule für jeden Wochentag zusammengestellt werden. Die gewählten Tage können während eines Monats nicht verändert werden. Änderungswünsche für den Folgemonat sind bis zum 20. des Vormonats bekannt zu geben. Die Änderung wird schriftlich von uns bestätigt.

Ganztagesbetreuung mit Mittagessen (20%)
Einlaufzeit: 07:00 – 09:00 Uhr / Abholzeit: 17:15 – 19:00 Uhr / Frühstück, Mittagsessen und Z’vieri

Vormittagsbetreuung mit Mittagessen (14%)
Einlaufzeit: 07:00 – 09:00 Uhr / Abholzeit: 13:45 – 14:00 Uhr / Frühstück und Mittagsessen

Vormittagsbetreuung ohne Mittagessen (10%)
Einlaufzeit: 07:00 – 09:00 Uhr / Abholzeit: bis 12:00 Uhr / Verpflegung: Frühstück

Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen (14%)
Einlaufzeit: ab 11:00 Uhr / Abholzeit: 17:15- 19:00 Uhr / Verpflegung: Mittagsessen und Z’vieri

Nachmittagsbetreuung ohne Mittagessen (10%)
Einlaufzeit: 13:45 – 14:00 Uhr / Abholzeit: 17:15- 19:00 Uhr / Verpflegung: Z’vieri

Mittagsbetreuung inkl. Mahlzeit (4%)
Einlaufzeit: ab 11:00 Uhr / Abholzeit: 13:45 – 14:00 Uhr /Verpflegung: Mittagsessen

Frühbetreuung vor dem Kindergarten / vor der Schule (2%)
Einlaufzeit: ab 7:00 Uhr / Bringservice zum Schulbeginn / Verpflegung: Frühstück                                        

Zusätzlich zu den oben genannten Betreuungsmodulen ist es möglich kurzfristig weitere Leistungen zu buchen (Leistungen und Preise im nächsten Abschnitt)

  1. Preisliste

Monatliche Betreuungsmodule bei 100% Betreuung pro Kind

    2499.00 CHF    Kinderbetreuung inkl. Verpflegung                           Betreuungsbeiträge BS möglich

      800.00 CHF    Zuschlag Kleinkind Alter 3 bis 18 Monate                Betreuungsbeiträge BS möglich

Für die Ermittlung des individuellen Betreuungstarifs sind die gewählten %-Werte für eine Woche zu addieren. Betreuungsbeiträge des Kanton Basel-Stadt werden davon dann ggf. abgezogen (siehe Kapitel 9).

Unsere Betriebsferien und die Feiertage sind bereits in die monatlichen Betreuungskosten mit einberechnet; der Monatsbeitrag ist ohne Abzug geschuldet. Auch können persönliche Absenzen und Ferien nicht kompensiert oder rückerstattet werden.

Zusatzleistungen (kurzfristig buchbar)

      120.00 CHF    Ganzer Tag inkl. Verpflegung                                    Kein Betreuungsbeitrag BS möglich

        90.00 CHF    Halber Tag mit Mittagessen                                      Kein Betreuungsbeitrag BS möglich

        60.00 CHF    Halber Tag ohne Mittagessen                                   Kein Betreuungsbeitrag BS möglich

        70.00 CHF    Ferienbetreuung Schulkind inkl. Verpflegung           Betreuungsbeitrag BS ggf. möglich

  1. Zahlungsbedingungen

Vorauskasse bis spätestens 27. Tag des Vormonats für monatliche Betreuungsmodule. Zusatzleistungen vor Ort in bar.

  1. Betreuungsbeiträge Kanton Basel-Stadt

Für Kinder mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag an die Betreuungskosten in unserer Kindertagesstätte.

Der Antrag auf Betreuungsbeiträge ist durch die Eltern an das Erziehungsdepartment zu stellen. Entsprechend den Vorgaben des Kanton Basel-Stadt beträgt die Mindestbelegung derzeit 40% und ab Kindergarteneintritt mindestens 30%.

Bewilligte Betreuungsbeiträge werden von Birsig-Kids auf der Monatsrechnung der Eltern direkt abgezogen.

Säuglingszuschlag

Für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten braucht es mehr Betreuungspersonal. Der Kanton bezahlt deshalb einen Zuschlag für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten (Säuglingszuschlag). Der maximale Zuschlag beträgt bei 100% Vollzeitbetreuung CHF 800 pro Monat.

Der Zuschlag ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Für Eltern, die Betreuungsbeiträge erhalten, wird der Säuglingszuschlag automatisch aufgerechnet. Wenn Sie aufgrund der Höhe Ihres Einkommens keine Betreuungsbeiträge erhalten, reichen Sie ein Gesuch um Betreuungsbeiträge beim Erziehungsdepartment ein, um den Säuglingszuschlag zu erhalten.

  1. Krankheit und Unfall

Kranke Kinder dürfen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Nach Genesung darf das Kind erst wieder in die Kindertagesstätte gebracht werden, nachdem es einen Tag fieberfrei bzw. gesund zu Hause war.

Sollte Ihr Kind während der Betreuung in der Kindertagesstätte krank werden oder einen Unfall erleiden, so werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Das Kind ist schnellstmöglich von der Kindertagesstätte abzuholen.

Sollten wir Sie nicht unmittelbar erreichen können, so behalten wir uns in Notfällen vor, Ihr Kind einem Arzt oder im Spital vorzuführen. Die Eltern/Sorgerechtberechtigten sind voll umfänglich für die entstehenden Kosten verantwortlich.

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes selbst verantwortlich.

  1. Einlaufen der Kinder

Die Einlaufzeiten (Kapitel 3) sind einzuhalten. Bei Verspätungen oder bei Nichtbringen/Krankheit des Kindes ist das Betreuungspersonal immer telefonisch zu benachrichtigen.

Die Eltern tragen bitte Sorge um eine wettergerechte Kleidung, da wir bei (fast) jedem Wetter Spaziergänge und Aussenaktivitäten durchführen. Empfohlen werden alte oder spielgerechte Kleidung, Regenschutz und Stiefel, Sonnenhut, Mütze, Schal und Handschuhe im Winter.

Aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr sind Crocs und Flipflops nicht erwünscht.

Im Sommer müssen die Kinder bereits morgens eingecremt in die Kindertagesstätte kommen. Bevor sich das Team am Nachmittag mit den Kindern ins Freie begibt, werden die Kinder von uns nochmals eingecremt.

  1. Abholen der Kinder

Die Abholzeiten sind einzuhalten. Bei Verspätungen ist das Betreuungspersonal umgehend telefonisch zu benachrichtigen.

Bitte lassen Sie alle zur Abholung berechtigten Bezugspersonen bei uns registrieren. Informieren Sie uns ausserdem vor Abholung, wenn Ihr Kind ausnahmsweise nicht von einer berechtigten Bezugsperson abgeholt werden wird. Ohne Information werden wir das Kind nicht aus unserer Obhut geben.

Für ältere Kinder kann auf Ihren Wunsch vereinbart werden, dass die Kinder nach Ende der Betreuungszeit eigenständig nach Hause gehen dürfen.

  1. Haftung

Bitte beachten Sie die AGB.

Für verlorene, gestohlene oder beschädigte private Gegenstände können wir keinerlei Haftung übernehmen. Lassen Sie deshalb wertvollen Schmuck, Kettchen, etc. zu Hause.

Wir empfehlen den Eltern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, auch für Schäden, die durch das Kind verursacht werden.

Birsig-Kids verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

  1. Gültigkeit

Dieses Betreuungsreglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrags.

Stand: 24. August 2022

Kontakt

Birsig-Kids Verein Kindertagesstätte

Birsigstrasse 4
4054 Basel
Tel. +41 61 281 77 77